Leistung

Mehrfamilienhaus und Wohnungsbau

Beim Mehrfamilienhaus entscheidet sich der Erfolg früher als beim Einfamilienhaus: in dem Moment, in dem feststeht, wie viele Wohnungen welcher Größe auf das Grundstück passen und was sie kosten dürfen. Wir planen Wohnungsbau von dieser Frage aus – und achten darauf, dass am Ende Wohnungen entstehen, die man vermieten und verkaufen kann, ohne sich für sie entschuldigen zu müssen.

Ausnutzung und Wohnungsschlüssel

Am Anfang steht die Frage, was das Grundstück hergibt. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl, Baugrenzen, Abstandsflächen und die notwendigen Stellplätze nach der jeweiligen Satzung bestimmen zusammen die maximal sinnvolle Kubatur. Häufig ist nicht das Baurecht der Engpass, sondern der Stellplatznachweis – er entscheidet regelmäßig darüber, ob eine Tiefgarage nötig wird und damit über einen erheblichen Teil der Baukosten.

Der Wohnungsschlüssel – also die Mischung aus Zwei-, Drei- und Vierzimmerwohnungen – ist die zweite Stellschraube. Er richtet sich nach der Nachfrage im konkreten Umfeld, nicht nach einer allgemeinen Regel. Wir entwickeln dazu Varianten und legen sie mit Flächen und groben Kosten nebeneinander, damit die Entscheidung auf Zahlen beruht und nicht auf einem Bauchgefühl.

Was im Wohnungsbau oft unterschätzt wird

Schallschutz ist die häufigste Ursache für Streit nach dem Bezug. Trittschall zwischen den Geschossen, Installationsgeräusche an gemeinsamen Wänden, Türen im Treppenhaus: Das lässt sich planerisch lösen – aber nur vorher. Wir legen die Anforderungen früh fest und stimmen sie mit den beteiligten Fachplanern ab, statt sie der Ausführung zu überlassen.

Brandschutz bestimmt ab bestimmten Gebäudeklassen Rettungswege, Treppenraumausbildung und Bauteilanforderungen. Diese Randbedingungen greifen unmittelbar in den Grundriss ein – nachträglich eingezogene Anforderungen kosten Wohnfläche.

Barrierefreiheit nach DIN 18040-2 ist je nach Größe und Geschosszahl vorgeschrieben und in jedem Fall ein Verkaufsargument: Der Anteil der Mieter und Käufer, die einen schwellenlosen Zugang brauchen, wächst. Ein Aufzug, der von Anfang an eingeplant ist, kostet einen Bruchteil dessen, was ein nachträglicher Anbau kostet.

Wirtschaftlichkeit im Blick behalten

Wir führen die Kosten über alle Planungsphasen nach DIN 276 fort, damit jederzeit sichtbar ist, wo das Projekt steht. Das ist bei mehreren Wohneinheiten kein formaler Akt: Ein Mehrpreis, der sich auf zwölf Wohnungen verteilt, wirkt anders als derselbe Mehrpreis in einem Einfamilienhaus – in beide Richtungen.

Zu einer belastbaren Betrachtung gehört auch die Frage nach Förderung. In Rheinland-Pfalz gibt es Programme der Investitions- und Strukturbank sowie bundesweite Programme der KfW; ob und welche für Ihr Vorhaben passen, hängt von Nutzung, Standard und Zeitpunkt ab. Wir weisen auf die Schnittstellen hin und binden, wo erforderlich, die entsprechenden Fachleute ein.

Leistungsphasen

  • 01GrundlagenermittlungZuhören und den Rahmen abstecken
  • 02VorplanungVarianten, die man vergleichen kann
  • 03EntwurfsplanungAus der Idee wird ein Gebäude
  • 04GenehmigungsplanungDer Bauantrag
  • 05AusführungsplanungDer Maßstab, in dem gebaut wird
  • 06Vorbereitung der VergabeLeistungen beschreiben, damit Preise vergleichbar werden
  • 07Mitwirkung bei der VergabeAngebote prüfen, nicht nur sammeln
  • 08ObjektüberwachungBauleitung: Termine, Qualität, Rechnungen
  • 09ObjektbetreuungNach der Übergabe nicht verschwinden

Passt das zu Ihrem Vorhaben?

Beschreiben Sie uns kurz, worum es geht. Wir sagen Ihnen, was als Nächstes sinnvoll ist.

Im Einzelnen

Was dazugehört

01

Ausnutzungsstudie

GRZ, GFZ, Abstandsflächen und Stellplatznachweis – was ist auf dem Grundstück tatsächlich möglich?

02

Varianten im Vergleich

Mehrere Wohnungsschlüssel mit Flächen, Erschließung und Kostenrahmen nebeneinander.

03

Genehmigungsplanung

Bauantrag mit allen Nachweisen, Abstimmung mit der Bauaufsicht.

04

Fachplanerkoordination

Tragwerk, Haustechnik, Bauphysik, Brandschutz – zusammengeführt an einer Stelle.

05

Ausschreibung und Vergabe

Leistungsverzeichnisse, Preisspiegel, Vergabevorschlag.

06

Objektüberwachung

Termine, Qualität, Rechnungsprüfung, Abnahmen und Mängelverfolgung.

Häufige Fragen

Was Bauherren uns fragen

Rechtlich hängt das an der Zahl der Geschosse und den Anforderungen der Landesbauordnung, wirtschaftlich an der Vermietbarkeit. Unabhängig davon gilt: Ein Aufzugsschacht, der im Rohbau mitgebaut wird, ist ein Bruchteil der Kosten eines späteren Anbaus. Wenn Ihr Objekt langfristig im Bestand bleiben soll, ist der Schacht auch dann eine sinnvolle Investition, wenn die Kabine erst später eingebaut wird.

Das regelt die kommunale Stellplatzsatzung und ist damit von Ort zu Ort unterschiedlich; teilweise ist eine Ablösung möglich. Weil der Stellplatznachweis über die Notwendigkeit einer Tiefgarage entscheidet und damit über einen sehr großen Kostenblock, klären wir ihn immer vor dem Entwurf mit der Gemeinde ab.