Leistung

Genehmigungsplanung und Bauantrag

Ein Bauantrag scheitert selten am Entwurf. Er scheitert an unvollständigen Unterlagen, an Nachweisen, die nicht zueinander passen, und an Fragen, die vorher niemand mit der Behörde besprochen hat. Genau das ist unsere Aufgabe in dieser Phase.

Was zu einem Bauantrag gehört

Die Bauvorlagenverordnung regelt, welche Unterlagen einzureichen sind. Dazu gehören in der Regel Lageplan auf Grundlage des amtlichen Katasters, Bauzeichnungen mit Grundrissen, Schnitten und Ansichten, Baubeschreibung, Berechnungen zu Wohn- und Nutzfläche, umbautem Raum sowie Abstandsflächen, der Stellplatznachweis und die erforderlichen Nachweise zu Standsicherheit, Wärme-, Schall- und Brandschutz.

Andrei Ciocoi ist in die Architektenliste der Architektenkammer Rheinland-Pfalz eingetragen und damit bauvorlageberechtigt; er zeichnet als Entwurfsverfasser. Wir stellen die Unterlagen vollständig zusammen, koordinieren die Beiträge der Fachplaner und sorgen dafür, dass die Nachweise denselben Stand abbilden wie die Zeichnungen – der häufigste Grund für Rückfragen aus der Behörde ist genau diese Abweichung.

Verfahren, Abweichungen, Nachbarn

Je nach Vorhaben und Gebäudeklasse kommen unterschiedliche Verfahren in Betracht – vom Freistellungsverfahren über das vereinfachte Genehmigungsverfahren bis zum vollständigen Verfahren. Welches greift, bestimmt den Prüfumfang und damit die Dauer. Wir klären das zu Beginn, weil es unmittelbar auf Ihren Zeitplan wirkt.

Wo ein Vorhaben von den Festsetzungen abweicht, braucht es eine Abweichung oder Befreiung – etwa bei Abstandsflächen oder bei Vorgaben eines Bebauungsplans. Das ist kein Ausnahmefall, sondern Routine, wenn es sauber begründet wird. Wir formulieren diese Anträge und stimmen sie, wo sinnvoll, vorab mit der Behörde ab.

Wo Nachbarn zu beteiligen sind, bereiten wir die Unterlagen so auf, dass verständlich ist, worum es geht. Ein Nachbar, der das Vorhaben versteht, unterschreibt eher – und ein früh geführtes Gespräch ist günstiger als ein späterer Widerspruch.

Leistungsphasen

  • 04GenehmigungsplanungDer Bauantrag

Passt das zu Ihrem Vorhaben?

Beschreiben Sie uns kurz, worum es geht. Wir sagen Ihnen, was als Nächstes sinnvoll ist.

Im Einzelnen

Was dazugehört

01

Verfahrensklärung

Freistellung, vereinfachtes oder volles Verfahren – und was das für den Zeitplan heißt.

02

Bauvorlagen

Lageplan, Bauzeichnungen, Baubeschreibung, Berechnungen, Nachweise.

03

Bauvoranfrage

Vorab klären, was sonst erst der Bauantrag beantworten würde.

04

Abweichungen und Befreiungen

Begründete Anträge, vorab mit der Bauaufsicht abgestimmt.

05

Fachplanerkoordination

Statik, Wärme-, Schall- und Brandschutz auf einem gemeinsamen Stand.

06

Verfahrensbegleitung

Rückfragen, Nachforderungen und Auflagen bis zur Genehmigung.

Häufige Fragen

Was Bauherren uns fragen

Das hängt vom Verfahren, von der Vollständigkeit der Unterlagen und von der Auslastung der jeweiligen Bauaufsicht ab. Wir nennen bewusst keine allgemeine Dauer, weil sie regional und zeitlich stark schwankt. Was wir beeinflussen können, ist die Vollständigkeit: Ein Antrag, der ohne Nachforderung geprüft werden kann, ist der schnellste Weg durch jedes Verfahren.

Wir prüfen die vorhandenen Unterlagen und sagen Ihnen, was fehlt. Als Entwurfsverfasser unterschreibt Andrei Ciocoi allerdings für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Bauvorlagen – deshalb übernehmen wir fremde Planung nur, wenn wir sie zuvor inhaltlich nachvollzogen und, wo nötig, überarbeitet haben. Das sagen wir Ihnen nach der Durchsicht offen.