
Leistung
Einfamilienhaus und Wohnhaus
Ein Einfamilienhaus ist für die meisten Bauherren das größte Projekt ihres Lebens – und das einzige, das sie nie zuvor gemacht haben. Wir übernehmen die Planung vollständig und übersetzen zwischen dem, was Sie sich vorstellen, und dem, was das Grundstück, das Baurecht und Ihr Budget hergeben.
Was am Anfang steht
Bevor der erste Strich gezeichnet wird, klären wir die Rahmenbedingungen. Liegt das Grundstück in einem Bebauungsplan, gibt dieser Dachform, Geschossigkeit, Baugrenzen und Grundflächenzahl vor. Ohne Bebauungsplan gilt das Einfügungsgebot nach § 34 BauGB: Das Haus muss sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Beides klingt technisch, entscheidet aber unmittelbar darüber, ob Ihr Wunschhaus überhaupt genehmigungsfähig ist.
Dazu kommen Faktoren, die Bauherren selten auf dem Schirm haben: Erschließung und Anschlusspunkte, Grenzabstände, vorhandene Leitungsrechte, Baumschutz, der Höhenverlauf des Geländes und die Frage, wie viel Aushub und Abtransport das kostet. Wir prüfen das zu Beginn, weil ein später entdeckter Ausschlussgrund nicht nur Planung kostet, sondern Monate.
Aus diesem Rahmen und Ihrem Raumprogramm entsteht das Budget – nicht umgekehrt. Eine realistische Kostenschätzung vor dem Entwurf verhindert die häufigste Enttäuschung im Hausbau: ein Entwurf, in den man sich verliebt hat und der sich nicht finanzieren lässt.
Der Entwurf
Wir entwerfen für die Menschen, die im Haus leben, nicht für den Katalog. Das heißt: Wir fragen nach dem Tagesablauf, nach der Himmelsrichtung, aus der Sie morgens Licht wollen, nach dem Kind, das in acht Jahren ein eigenes Zimmer braucht, und nach dem Erdgeschoss, das mit siebzig noch funktionieren soll.
Ein guter Grundriss ist der, der ohne Erklärung funktioniert: kurze Wege, wenig Verkehrsfläche, Räume, deren Größe zu ihrer Nutzung passt. Fläche, die man sich beim Flur spart, steht im Wohnraum zur Verfügung – und ein Quadratmeter weniger Grundfläche ist der wirksamste Kostenhebel, den es gibt.
Sie bekommen den Entwurf in einer Form, die man ohne Fachkenntnis lesen kann: Grundrisse, Schnitte, Ansichten und eine räumliche Darstellung. Wir gehen das gemeinsam durch und ändern, solange geändert werden muss. In dieser Phase ist Ändern billig.
Genehmigung und Ausführung
Den Bauantrag reicht Andrei Ciocoi als bauvorlageberechtigter Architekt bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ein. Wir stellen die Bauvorlagen zusammen, koordinieren die erforderlichen Nachweise – Standsicherheit, Wärmeschutz nach GEG, Schall- und Brandschutz – und begleiten das Verfahren bis zur Baugenehmigung.
Danach entsteht aus dem genehmigten Entwurf die Ausführungsplanung: der Maßstab, in dem gebaut wird. Auf dieser Grundlage schreiben wir die Gewerke aus, holen vergleichbare Angebote ein und prüfen sie – vergleichbar heißt, dass alle Firmen dasselbe kalkulieren und Sie Preise wirklich nebeneinanderlegen können.
Auf Wunsch übernehmen wir auch die Bauleitung und sind während der Bauzeit regelmäßig auf der Baustelle. Wer die Ausführung von dem trennt, der geplant hat, spart selten Geld – er verlagert nur die Verantwortung dorthin, wo niemand mehr für das Ganze zuständig ist.
Leistungsphasen
- 01GrundlagenermittlungZuhören und den Rahmen abstecken
- 02VorplanungVarianten, die man vergleichen kann
- 03EntwurfsplanungAus der Idee wird ein Gebäude
- 04GenehmigungsplanungDer Bauantrag
- 05AusführungsplanungDer Maßstab, in dem gebaut wird
- 06Vorbereitung der VergabeLeistungen beschreiben, damit Preise vergleichbar werden
- 07Mitwirkung bei der VergabeAngebote prüfen, nicht nur sammeln
- 08ObjektüberwachungBauleitung: Termine, Qualität, Rechnungen
- 09ObjektbetreuungNach der Übergabe nicht verschwinden
Passt das zu Ihrem Vorhaben?
Beschreiben Sie uns kurz, worum es geht. Wir sagen Ihnen, was als Nächstes sinnvoll ist.
Im Einzelnen
Was dazugehört
Grundstücksprüfung
Bebauungsplan, § 34 BauGB, Abstandsflächen, Erschließung und Topografie – vor dem Entwurf, nicht danach.
Entwurf und Raumprogramm
Grundrisse, Schnitte, Ansichten und eine verständliche räumliche Darstellung.
Kostenschätzung
Nachvollziehbar nach DIN 276, fortgeschrieben über die Planungsphasen.
Bauantrag
Vollständige Bauvorlagen, Einreichung und Begleitung bis zur Genehmigung.
Ausführungsplanung
Werkpläne und Details in dem Maßstab, in dem gebaut wird.
Vergabe und Bauleitung
Ausschreibung, Preisspiegel, Bauüberwachung, Abnahme und Mängelverfolgung.
Häufige Fragen
Was Bauherren uns fragen
Für den Bauantrag brauchen Sie in Rheinland-Pfalz einen Entwurfsverfasser mit Bauvorlageberechtigung – das sind in der Regel Architekten oder Bauingenieure mit entsprechender Eintragung. Darüber hinaus ist die Frage wirtschaftlich: Ein Architekt kostet Honorar, verschafft Ihnen aber einen Entwurf, der zum Grundstück passt, und über die Ausschreibung Preise, die tatsächlich vergleichbar sind. Der Unterschied zwischen einem gut und einem schlecht ausgeschriebenen Gewerk liegt regelmäßig über dem Honoraranteil dieser Phase.
Das hängt stark vom Genehmigungsverfahren und von der Marktlage der ausführenden Betriebe ab, weshalb wir hier keine pauschale Zahl nennen. Verlässlich planbar sind die Planungsphasen; Behördenlaufzeiten und Firmenkapazitäten sind es nicht. Wir sagen Ihnen im Erstgespräch, womit für Ihr konkretes Vorhaben aktuell zu rechnen ist, statt einen Wunschtermin in den Vertrag zu schreiben.
Ja. Die Leistungsphasen der HOAI lassen sich einzeln beauftragen. Häufig ist die Kombination aus Entwurf, Bauantrag und Ausführungsplanung durch uns und Eigenleistung beim Ausbau. Wovon wir abraten, ist, die Bauleitung wegzulassen und zugleich ohne eigene Bauerfahrung zu bauen – dort entstehen die Kosten, die man hinterher nicht mehr korrigieren kann.


